Unsere Ziele

Unsere Forderungen

Sand und Kies werden seit mittlerweile über 120 Jahren am Niederrhein abgebaut. Doch noch nie fand der Kiesabbau in so großem Stil wie heute statt. Noch nie war der Lobbyismus der Kiesindustrie so vehement wie jetzt. Und noch nie wurde eine so große Fläche auf einmal zum Abbau freigegeben.

Aber:

Es hat auch noch nie einen derart großen Widerstand der Bevölkerung gegeben. 

Die Menschen am Niederrhein haben in den letzten Jahrzehnten gesehen und erlebt, was immer mehr Kiesabbau für ihre Heimat und Zukunft bedeutet, denn der Abbau hat bereits zu erheblichen Veränderungen des niederrheinischen Landschaftsbildes geführt. 

Der Kiesabbau ist in seinen Auswirkungen irreversibel und geht voll zu Lasten der nachfolgenden Generationen. So kann und darf in der heutigen Zeit nicht mehr mit unseren Ressourcen umgegangen werden. 

Daher fordern wir

Kieswende hin zu einem maßvollen Sand- und Kiesabbau1

Die Reduzierung der zulässigen Abbaumenge um jährlich 5% auf der Basis des Durchschnitts der Jahre 2016, 2017 und 2018.

Die Rücknahme der Erhöhung des Versorgungszeitraums von 25 auf wieder 20 Jahre unter Einbeziehung des Mengenreduktionsziels von jährlich 5%. Nur diese Fläche ist regionalplanerisch darzustellen.

Das zurzeit angewandte Abgrabungsmonitoring des Geologischen Dienstes des Landes NRW ist nicht geeignet, um einen echten Bedarf darzustellen. Es schützt lediglich die Versorgung privatwirtschaftlicher Interessen. Wir fordern daher eine Änderung des Bedarfsbegriffes unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie beispielsweise der Exportquote, Vorratshaltung von Kies oder der Recyclingquote von alternativen Baustoffen.

Ein deutschlandweit einheitliches Monitoring und eine nationale Rohstoffstrategie, die keine Region in Deutschland überproportional beansprucht.


Transparenz schaffen

Es müssen die tatsächlich abgebauten Mengen offengelegt und veröffentlicht werden, sodass Bürger:innen die Mengen einsehen können.

Eine gesetzliche Nachweispflicht seitens der Kiesindustrie über die Fördermengen und darüber, wohin die Mengen verbracht werden. Der Niederrhein darf nicht die Kiesgrube für ganz Europa sein.

Rohstoffabgabe einführen 

Es muss eine mengenbezogene Rohstoffabgabe auf Sand und Kies eingeführt werden.

Die Erlöse aus der Rohstoffabgabe fließen ausschließlich in einen Fonds, der die negativen externen Effekte der Abgrabungen abmildert, indem Geld für die Folgen des Kiesabbaus zum Beispiel die Renaturierung und Pflege der Wasserflächen, Anlage von Rundwegen, Nachpflanzungen usw. bereitstellt.

Die Rohstoffabgabe ist auch im Sinne der Transparenz hilfreich, denn die Abbaumengen müssten von Seiten der Kiesunternehmen genau protokolliert und könnten so von der überwachenden Landesbehörde überprüft werden.


Kieswende erfordert Baustoffwende 

Die Reduktion der Kiesabbaumengen um 5 % jährlich muss von einer Baustoffwende flankiert werden. Teil dieser Baustoffwende muss ein geändertes Regelwerk zur Verwendung von Recyclingmaterialien sein. Außerdem sollte der flächendeckende Aufbau von Recyclingwerken für Baumaterial gefördert werden. Weitere Aspekte dieser Baustoffwende müssen die Entwicklung alternativer Baumaterialien, Förderung von Kreislaufwirtschaft, Reduzierung von immer neuen Industriegebieten und verstärkte Maßnahmen zur Reaktivierung von Industriebrachen sein.


Renaturierung konsequent umsetzen

An die zu erfolgende Renaturierung sind höhere Maßstäbe als derzeit anzulegen. Bürger:innen müssen nach Abschluss einer Auskiesung Zugang zu den Flächen haben. Offener Tagebau wie der Kiesabbau verändert die Landschaft nachteilig, die Unternehmen sind deshalb dazu verpflichte, den Einfluss auf die Menschen sowie Flora und Fauna möglichst gering zu halten. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen in der Region nicht kilometerweit Zäune vor die Nase gesetzt bekommen dürfen, sondern die Flächen wieder nutzbar gemacht werden müssen.

Die Kommunen müssen bessere Möglichkeiten haben, die Renaturierung von Kiesflächen durch die Kiesunternehmen mit zu verhandeln. Das Konzept für die Renaturierung muss schon beim Genehmigungsverfahren der jeweiligen Kiesflächen feststehen. Auskiesungsbeginn und -ende müssen diese Vereinbarungen in regelmäßigen Abständen kontrollieren.

Nassabgrabungen unterhalb der Grundwasseroberfläche sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz unmittelbare Eingriffe in das Schutzgut Grundwasser. Durch die Abtragung der Deckschicht beim Kiesabbau gehen Retentions- und Abbauprozesse im Boden verloren. Dadurch ist eine direkte Gefährdung des Grundwassers und unseres Trinkwassers möglich. Wir fordern deshalb, dass vor Genehmigungen die Sicherstellung der Trinkwasserqualität im Rheinberger Stadtgebiet auch für künftige Generationen gewährleistet ist. Außerdem muss die Bedeutung von Wasserschutzgebieten für die Bereitstellung von Trinkwasser einen höheren Stellenwert bei allen beteiligten Akteuren erhalten.²

¹ In Anlehnung an die Forderungen des Niederrheinappells 2019 und der Resolution des Kreises Wesels 27.02.2019
² Vgl. Gutachten des Wasserverbund Niederrhein